Conrad Hans Bestattungen

Wir beraten Sie zur Bestattungsvorsorge in Oberhausen

Erfahren Sie an dieser Stelle mehr über unsere Bestattungsvorsorge.

Bei uns wird Bestattungsvorsorge großgeschrieben

Es gibt viele Gründe, sich um die letzten Dinge rechtzeitig zu kümmern. Oft ist es der Wunsch, Angehörige von den Entscheidungen zu befreien, die die Abwicklung einer Bestattung erfordert. 

 

Immer mehr Menschen erkennen dies und treffen selbst die Entscheidung, wie der Ablauf ihrer dereinstigen Bestattung erfolgen soll.

 

Lassen Sie sich von uns über Angelegenheiten beraten, die vorab geklärt werden können – in einem vertraulichen Gespräch wird alles besprochen. Damit erfolgt im Sterbefall alles so, wie Sie es sich gewünscht haben.

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Testament

In einer Patientenverfügung regeln Sie alles für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können, welche medizinischen Maßnahmen eingeleitet werden sollen. Häufig handelt es sich dabei um lebensverlängernde Maßnahmen. Sie nehmen dadurch Ihren Angehörigen die Last ab, Entscheidungen fällen zu müssen, indem Sie Ihre Wünsche festhalten.

 

Sollten Sie irgendwann nicht mehr in der Lage sein, sich um Ihre persönlichen Belange kümmern zu können, haben Sie die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu hinterlegen. Ihre Wünsche werden dann berücksichtigt.

 

Auch um Ihren Nachlass sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken machen, sofern die gesetzliche Erbfolge für Sie nicht infrage kommt. 

Die Heimunterbringung

Menschen, die in einem Heim leben und (ergänzende) Sozialhilfe zur Deckung der Heimkosten erhalten, haben zusätzlich Anspruch auf einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung.

 

Der Barbetrag für erwachsene Heimbewohner beträgt seit dem

1. Januar 2007 (§ 27b Abs. 2 Satz 2 SGB XII) mindestens 27% des Eckregelsatzes.

 

Das Gesetz gibt hier nur einen Mindestbetrag vor. Es ist ein höherer Barbetrag zu zahlen, sofern der Mindestbetrag nicht angemessen ist. Seit 1. Januar 2018 liegt der Mindestbarbetrag bei 112,32 € (27% des Eckregelsatzes von 416 €).

Vorsorge, Sterbegeld und Versicherung

Vielleicht möchten Sie Ihre Angehörigen finanziell nicht mit Ihrer Beerdigung belasten oder Sie möchten Teile Ihres Vermögens
für eine Beerdigung bereits im Vorfeld anlegen. Vielfach steht auch der Wunsch nach Absicherung im Vordergrund.

 

Wir arbeiten mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG seit vielen Jahrzehnten erfolgreich zusammen.

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