Kind > 500g | Kind < 500g | |
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Hebamme | ja, jederzeit | ja, jederzeit |
Mutterschutz | Ja Ab 500g – 2500g 18 Wochen Mutterschutz Ab 3500g 16 Wochen Besonderheit: Kein Beschäftigungsverbot |
Nein |
Mutterschaftsgeld | Ja Wochenanzahl des Mutterschutzes zzgl. nicht genommene Tage vor der Entbindung |
Nein |
Krankenhaustagegeld | – | Ja Stationär täglich 10€, max. 28 Tage/Kalenderjahr |
Kindergeld | Ja Beginn des Monats in dem die Anspruchsvorraussetzungen erfüllt sind bis zum Ende des Monats, in dem diese wegfallen |
Nein |
Aufbewahrung des Kindes zuhause |
Ja, möglich Max. 36 Stunden, mit Antrag verlängerbar Den Transport muss ein Bestatter durchführen |
Ja, möglich Max. 36 Stunden, mit Antrag verlängerbar |
Bestattungspflicht | Ja | Ja Besonderheit: Laut Personenstandgestzt gilt ein fehl geborenes Kind nicht als Person, somit befinden sie sich hier in einer gesetzlichen Grauzone. Dies ermöglicht ihnen eine Bestattung zum Beispiel im eigenen Garten. |
Eintrag Geburtenbuch | Ja Sie müssen Ihr Kind in das Geburtenbuch eintragen lassen |
Ja, möglich Sie können Ihr Kind in das Geburtenbuch eintragen lassen |
Obduktion | Das Krankenhaus benötigt ihre Einwilligung, es sei denn es besteht ein Verdacht auf eine unnatürliche Todesursache | Das Krankenhaus benötigt keine Einwilligung der Eltern |
Segnung | Eine Taufe ist nur bei einer Lebendgeburt möglich, jedoch besteht die Möglichkeit einer Segnung | Eine Taufe ist nur bei einer Lebendgeburt möglich, jedoch besteht die Möglichkeit einer Segnung |
Mutterpass | Der Arbeitgeber hat kein Recht auf Einsicht in den Mutterpass | Der Arbeitgeber hat kein Recht auf Einsicht in den Mutterpass |
Mitteilungspflicht Arbeitgeber | – | Sofern der Arbeitgeber bereits über die Schwangerschaft informiert worden ist, muss er unverzüglich informiert werden |
Rechte und PflichtenConrad2018-12-29T15:53:17+01:00